Welche Förderungen für Deine Ausbildung?
1. Schüler-BAföG
Alle Ausbildungen an unseren Berufsfachschulen sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig. Das Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt, es muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Maßgebend ist die Einkommensteuerklärung von vor zwei Jahren bei Beantragung.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. 243 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 580 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!
Beispiel-Storys von BAFöG-Empfängern findest du hier.
Mit Hilfe des BAföG-Rechners kann die Höhe des Anspruchs auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes kalkuliert werden. Die Höhe des BAföG Bedarfes richtet sich nach folgenden Faktoren:
- Art der Ausbildung
- Wohnverhältnisse
- Unterhaltspflicht durch die Eltern
- Ort der Ausbildung
- Zuschuss zur Kranken- sowie Pflegeversicherung
2. Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Alle Vorteile auf einen Blick:
- Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 €
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten von 100€, 200€ oder 300€
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie
- unabhängig von Einkommen und Vermögen und dem der Eltern
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Weitere Informationen im Bildungskredit-Flyer der KfW.
3. Steuerliche Vergünstigungen
In der Einkommenssteuererklärung können die Schulgebühren steuerlich geltend gemacht werden. Die Schulgebühren (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung) sind derzeit zu 30 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
4. Darlehen von Banken / Versicherungen
Neben den gewöhnlichen Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen in Form eines Hypothekendarlehens oder Policendarlehens gewährt werden.
5. Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die unter anderem dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden wird auch weiterhin Kindergeld gezahlt. Servicetelefon für Kindergeld: 0800 4 5555 30
6. ERASMUS+
Das Erasmus-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Insbesondere EU-Auslandsaufenthalte bei den Management-Assistenten-Ausbildungen im Bereich Tourismus, Sport und Gesundheitstourismus werden gefördert. Unsere Berufsfachschule nimmt an dem Programm teil und stellt regelmäßig Anträge auf Förderung.Unser letzter Antrag wurde von der Nationalen Agentur für Bildung in Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung excellent wie folgt bewertet:Aus inhaltlicher Sicht möchten wir Ihnen folgende Rückmeldungen zu Ihrem Abschlussbericht geben:
Ihr Abschlussbericht wurde mit 97.00 – von insgesamt maximal zu erreichenden 100.00 Punkten – bewertet. Die erreichte Punktzahl steht in keinem Zusammenhang mit der Punktzahl Ihres Antrages.
Das Projekt wurde insgesamt in ausgezeichneter Qualität durchgeführt. Der Abschlussbericht ist insgesamt ausführlich und nachvollziehbar geschrieben. Die Zielgruppe und die Aktivitäten vor Ort werden genau und konkret benannt. Die beispielhafte Darstellung der Aktivitäten ist positiv.
Die Phasen des Projektmanagements werden vollständig beschrieben und zeugen von einer sehr guten Qualität. Sofern die Auszubildenden bei der Praktikumssuche unterstützt werden, scheint der Umgang damit angemessen und sicherlich auch gut geeignet, die Eigenständigkeit der Auszubildenden zu fördern.
Die verwendeten Evaluationsmethoden zeugen von hervorragender Qualität und eignen sich sehr gut zur Verbesserung von Folgeprojekten. Positiv ist, dass Kritikpunkte herausgearbeitet wurden und auch an die Partnerorganisation weitergeleitet wurden/werden sollen.
Sehr positiv erscheint ebenfalls, dass die Langzeitwirkung der durchgeführten Auslandspraktika durch den Kontakt zu ehemalige Schülern sowie mittels Umfragen erfasst wird.
Die Ergebnisse und die Wirkung werden für alle Beteiligten gut und nachvollziehbar dargestellt. Es wird sehr gut sichtbar, dass die durchgeführten Mobilitäten sowohl für die Auszubildenden als auch für die Einrichtung und die Betriebe einen Mehrwert darstellen.
Vielen Dank für Ihr Engagement im Rahmen des Programms Erasmus+.
Aktuell … 7. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Informationen wie Telefonnummern, Adressen und Internetseiten der einzelnen Ämter finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Unter http://babrechner.arbeitsagentur.de stellt die Agentur für Arbeit einen BAB-Rechner bereit.
8. Rentenversicherungsträger
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung : Wer die bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben kann, bekommt von der Rentenversicherung eine Umschulung angeboten. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation kann man sogar einen völlig neuen Beruf erlernen, wenn dieser auch unter Berücksichtigung der Behinderung ausgeübt werden kann. Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund 0800 / 100048070, die Internetseite erreichen Sie unter www.deutscherentenversicherung.de.
9. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr haben Zeitsoldaten/Innen die Möglichkeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert zu werden. Die Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie Auslagen und Gebühren werden nach Genehmigung übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt (KWEA) oder unter